dr. christina eisenecker


Diplompsychologinpsychologische psychotherapeutinSupervisorin/Coach

Profil


  • Ausbildungen in Verhaltenstherapie mit Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, EMDR sowie in Trauma- & Hypnotherapie
  • Ausbildung als Coach & Supervisorin am ISI Hamburg (DGSv)
  • Abgeschlosse Weiterbildung Psychoonkologie (WPO) der Deutschen Krebsgesellschaft
  • Langjährige Erfahrungen als Psychotherapeutin und Leitungstätigkeit in der Beratung von Studierenden am UK Essen und der Spezialambulanz für Psychoonkologie am UKE Hamburg
  • Tätigkeit in eigener Praxis
  • Vortragstätigkeit
  • Beraterin für Ethik im Gesundheitswesen (AEM)

Mein Angebot


  • Einzel- & Gruppenpsychotherapie mit den Schwerpunkten auf Psychoonkologie, Trauerverarbeitung, Traumatherapie
  • Therapiebegleithundgestützte Interventionen im Aufbau
  • Team- & Fallsupervision
  • Einzel- & Gruppensupervision
  • Organisationsentwicklung
Praxis Am Kiekeberg 2 | 22587 Hamburg

Informationen


Was ist Psychotherapie?
In der Psychotherapie werden seelische Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken behandelt. Sie bietet Unterstützung bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Ihr Ziel ist es, gemeinsam festgelegte Anliegen zu erreichen, die psychische Erkrankung zu heilen und die seelischen Beeinträchtigungen, die zu subjektiv empfundenem Leid führen, zu lindern.

Wann sollte ich mich um eine Psychotherapie bemühen?
Wir alle durchleben im Laufe des Lebens Konflikte und krisenhafte Zeiten. Diese werden in der Regel allein oder mit Unterstützung von Familie oder Freunden bewältigt. Manchmal kann es jedoch zu einer Häufung von Stressoren und Problemen kommen, es fehlt Hilfe von Außen, man schämt sich, über die Konflikte mit nahestehenden Menschen zu sprechen oder möchte diese nicht unnötig belasten.

Dann kann es zu dem Empfinden kommen, dass das Leben stark beeinträchtigt ist und man zusätzliche Unterstützung braucht, um aus dem Tief wieder heraus zu kommen. Dies gilt auch für kritische Situationen, die durch eine körperliche Erkrankung, wie beispielsweise eine Krebserkrankung, hervorgerufen sind. Sie können sich dann an eine psychotherapeutische Praxis wenden und gemeinsam mit dem/der TherapeutIn in einem Erstgespräch klären, ob bei Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist.

Welche psychotherapeutischen Angebote gibt es?
Es gibt fünf psychotherapeutische Verfahren, die wissenschaftlich anerkannt sind :
– Verhaltenstherapie
– Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
– Analytische Psychotherapie
– Neuropsychologische Therapie sowie
– Systemische Therapie

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Welche Therapieform für Sie die Richtige ist, hängt von Ihren individuellen Erwartungen sowie der psychischen Problematik ab.

Wie komme ich an einen Psychotherapieplatz?

Die Psychotherapeutische Sprechstunde
Für einen ersten Termin rufen Sie eine(n) PsychotherapeutIn Ihrer Wahl (Adressen finden Sie bsp. über die Seiten der Landespsychotherapeutenkammern oder bei Ihrer Krankenkasse) an und vereinbaren einen Gesprächstermin. Alternativ können Sie sich als gesetzlich Versicherte® an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die Ihnen innerhalb einer Woche eine(n) TherapeutIn vorschlägt. Dies ist keine Therapiezusage, sondern lediglich ein Erstgespräch!

Akutbehandlung – die schnelle Hilfe
Sind Sie in einer akuten Krise oder einem Ausnahmezustand, können PsychotherapeutInnen Ihnen auch kurzfristig helfen und Ihnen im Anschluss an die Sprechstunde schnell weitere Termine anbieten. Die Akutbehandlung besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten und können auch zu 12 Stunden à 50 Minuten zusammengelegt werden. Eine Akutbehandlung ist antragsfrei.

Probesitzungen
Bevor Sie eine Richtlinienpsychotherapie beginnen, führt der/die PsychotherapeutIn mit Ihnen Probesitzungen durch. Dabei handelt es sich um Gespräche, in denen insbesondere geklärt wird, ob PatientIn und PsychotherapeutIn zueinander passen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können. Der/die PsychotherapeutIn nutzt die probatorischen Sitzungen, um einen Behandlungsplan zu entwickeln, erläutert Ihnen, welches psychotherapeutische Verfahren er/sie für geeignet hält und was genau in der Therapie erfolgen soll. Sind Sie mit diesem Behandlungsplan einverstanden, kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden.

Ambulante Psychotherapie
Nach der Bewilligung seitens der Krankenkasse kann das von Ihnen gewählte Therapieverfahren starten ! Eine Kurzzeittherapie im Rahmen der Verhaltenstherapie dauert 12 Stunden und kann um weitere 12 Stunden verlängert werden. Sollten sich die Beschwerden in diesem Behandlungszeitraum nicht ausreichend verbessert haben, kann der/die TherapeutIn einen Umwandlungsantrag stellen und die Kurzzeit- in eine Langzeittherapie umwandeln. Eine Langzeittherapie umfasst 60 Stunden und kann ggf. um weitere 20 Stunden verlängert werden.

Im Notfall…
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, die Sie nicht mehr ertragen können, Sie zum Beispiel Ihren Lebensmut völlig verloren haben oder von übermächtigen Ängsten geplagt werden, wenn Sie das Gefühl haben, die Kontrolle über sich völlig zu verlieren oder wenn Sie nicht mehr wissen, was wirklich ist und was nicht, dann sollten Sie sich auf jeden Fall Hilfe suchen.
Sprechen Sie mit jemandem darüber, dass Sie nicht mehr weiterwissen. Wenden Sie sich an jemanden, den Sie gut kennen. Wenn ein vertrauter Mensch nicht sofort erreichbar ist, können Sie sich auch an jemanden wenden, der sich gut mit seelischen Krisen auskennt und versteht, was mit Ihnen los ist. Wenden Sie sich an eine(n) Arzt/Ärztin oder PsychotherapeutIn. Wenn kurzfristig keiner erreichbar ist, können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung wenden: 116 117

Hilfs- bzw . Beratungsangebote für akute Krisensituationen bietet die Telefonseelsorge, die für eine anonyme, kostenlose Beratung zu jeder Tages- und Nachtzeit unter den bundesweiten Telefonnummern 0800 1110111 oder 0800 1110222 erreichbar ist. Alternativ können Sie das nächste psychiatrische oder Allgemeinkrankenhaus mit entsprechenden Abteilungen aufsuchen.

In akuten psychischen Notfällen, insbesondere wenn eine unmittelbare Gefahr für Sie selbst oder andere besteht, sollten Sie nicht zögern, sofort den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110) zu verständigen.

Quellen : vgl. Wege zur Psychotherapie, BPtK (2019); DPtV.de ; PTK-Hamburg.de

Kontakt


Dr. Christina Eisenecker (geb. Rosenberger)
eisenecker@klarwerk.de
0171 / 33 80 135
Hamburg

Impressum


Dr. Christina Eisenecker (geb. Rosenberger)
Psychologische Psychotherapeutin & Supervisorin (DGSv)
Am Kiekeberg 2 * 22587 Hamburg (ab 01.04.2023)
Tel.: 0171.33 80 135 * Mail : eisenecker@klarwerk.de

Zuständige Aufsichtsbehörde
Hamburgische Kammer der Psychologischen PsychotherapeutInnen & Kinder-/JugendpsychotherapeutInnen
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Hallerstr. 61 * 20146 Hamburg
Tel.: 040/226 226 – 060 * Mail : info@ptk-hh.de
www.ptk-hamburg.de

Berufsrechtliche Regelungen
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/BJNR160410019.html
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HKGHAV7IVZ
https://ptk-hamburg.de/wp-content/uploads/2021/03/berufsordnung_2012.pdf