Formelles & Organisatorisches


Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin ist meine Praxis eine Kassenpraxis. In diesem Rahmen werden die Kosten für eine Psychotherapie im Einzel- oder Gruppensetting in der Regel sowohl von den gesetzlichen, wie den privaten Krankenkassen, sowie der Beihilfe übernommen. Hierfür ist ein von mir zu stellender Antrag an Ihre Krankenkasse nötig, in dessen Folge über die Kostenübernahme seitens der Kasse entschieden wird.

Während Psychotherapie – definiert als Heilbehandlung einer psychischen Erkrankung – eine Leistung der Krankenkasse ist, müssen Supervision oder Coaching, d.h. unterstützende Gespräche ohne das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, selbst gezahlt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als SelbstzahlerIn selbst zu tragen. Für ein 50minütiges Einzelgespräch (SelbstzahlerInnen, Beratung, Coaching) stelle ich 150€ in Rechnung.

Die Kosten für Supervision richten sich nach Dauer, Häufigkeit, Anfahrtswege, Art des Settings und vielen anderen Faktoren. Hierzu sprechen Sie mich daher gern persönlich an.

Ausfallhonorar


Als Psychotherapeutin betreibe ich eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig.

Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen, da die Kosten in diesem Fall nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Es gilt folgende Regelung
Eine vereinbarte Sitzung muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 60€ in Rechnung zu stellen – es sei denn, Ihr Nichterscheinen ist unverschuldet (Krankheit mit Attest, Unfall).